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Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand 

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme an dem Wettbewerb „LIGNA Gewinnspiel“ (nachfolgend bezeichnet als „Wettbewerb“) der HOMAG Group AG, Homagstraße 3-5, D-72296 Schopfloch (nachfolgend bezeichnet als “Veranstalter”) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
  2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede geschäftsfähige Person ab 18 Jahren. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters, Mitarbeiter von Unternehmen, die mit dem Veranstalter gesellschaftsrechtlich verbunden sind (§§15 ff AktG) sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Wettbewerbs beschäftigt sind oder waren.
  2. Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt über die Unternehmensseite von LinkedIn und Facebook (www.linkedin.com/company/homag, http://www.facebook.com/HOMAG/)
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. 

3. Ablauf des Wettbewerbes

Der Wettbewerb läuft während der Messeveranstaltung LIGNA in Hannover und beginnt am 27. Mai 2019 um 9:00 Uhr und endet am 31. Mai 2019 um 23:59 Uhr. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt des Uploads des Beitrags. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Der Wettbewerb besteht aus zwei Teilen:

  1. Foto: Jeder Teilnehmer muss auf der Messe LIGNA ein Foto von sich vor der HOMAG Social Wall (Fotowand) machen bzw. machen lassen. Es hat keine Auswirkungen auf die Gewinnchance, ob es sich um ein Selfie handelt oder es ein von einer anderen Person geschossenes Foto ist.
  2. Beiträge einreichen: Der Teilnehmer kann durch Hochladen dieses Fotos auf dem eigenen LinkedIn-Account, zwischen dem 27. Mai 2019 und dem 31. Mai 2019, unter Angabe des Hashtags #HOMAGyoursolution an dem Gewinnspiel teilnehmen. Der Teilnehmer kann mehrere Beiträge einreichen, es wird jedoch nur ein Beitrag eines Teilnehmers, der während der Laufzeit des Wettbewerbs eingereicht wurde, als Teilnahme an dem Gewinnspiel gewertet. Der LinkedIn-Account muss für die Teilnahme aktiviert sein.
  3. Die Teilnahme an der Verlosung der Gewinne ist pro Teilnehmer nur einmal während der Laufzeit des Gewinnspiels möglich. Jeder Teilnehmer wird ohne Erfüllung weiterer Aufgaben bei der Verlosung berücksichtigt.

4. Gewinne und Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt am 05. Juni 2019 nach Abschluss des Wettbewerbs und Prüfung der eingereichten Beiträge nach folgendem Verfahren:

  1. Unter allen Teilnehmern, die einen Beitrag auf ihrem LinkedIn-Account mit dem Hashtag #HOMAGyoursolution veröffentlicht haben, werden drei Ersatzteil-Gutscheine der HOMAG Group AG im maximalen Wert von je 250€ (netto, einlösbar bis 31.12.2019) verlost.
  2. Unter allen Teilnehmern, die die oben genannten Aspekte berücksichtigten, entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips den Gewinner oder die Gewinnerin. Die Gewinner werden ohne notarielle Aufsicht durch zwei HOMAG Mitarbeiter ausgelost. Der Veranstalter behält sich vor, im Rahmen des Wettbewerbs unter dem Hashtag #HOMAGyoursolution hochgeladene Fotos der Teilnehmer und eigene Begründungen zu jedem Zeitpunkt auf den unternehmensgeführten LinkedIn- und Facebook-Seiten zu veröffentlichen.

5. Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

  1. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb garantiert der/die Teilnehmer(in), dass
      • er/sie die hochgeladenen Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist,
      • die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu gehört,
      • dass der/die Teilnehmer(in) zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeits- und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter.
      • die von ihm/ihr eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
  1. Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Idealerweise ist eine schriftliche Erlaubnis einzuholen.
    Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegen den Veranstalter geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer(in) den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
  2. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Fotos im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und, falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

6. Abwicklung

  1. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. Geht eine Gewinnbenachrichtigung als unzustellbar zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall liegt es im Ermessen der HOMAG Group AG, ob ein anderer Gewinner bestimmt wird, für den die vorstehenden Regeln entsprechend gelten. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den entsprechenden Teilnehmern abgestimmt.
  2. Die Gewinner werden am 14. Juni um 16 Uhr bekanntgegeben und per Nachricht auf LinkedIn über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.
  3. Meldet sich der Teilnehmer nach zweifacher Aufforderung innerhalb angemessener Frist (10 Tage) nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Ziffer 6.1 findet entsprechende Anwendung. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adressen), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des entsprechenden Teilnehmers.
  4. Der Gewinn kann beim Gewinner steuerpflichtiges Einkommen darstellen. Jeder Gewinner ist verpflichtet, dies nach den auf ihn anwendbaren Regeln zu prüfen und sofern steuerpflichtig, ordnungsgemäß zu versteuern.

7. Verfügbarkeit

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die ununterbrochene Verfügbarkeit und störungsfreie Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
  2. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie LinkedIn gehören, falls der Wettbewerb auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird.

8. Haftung

  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Fotos.
  2. Den Veranstalter trifft weiter keine Haftung bei 
      • Fehlern bei der Übertragung von Daten
      • Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an Teilnehmerdaten
      • technischen Störungen jeglicher Art
      • Beschädigungen des Computers oder sonstiger Endgeräte (z.B. Smartphone) eines Teilnehmers oder jeder anderen Person, die aufgrund der Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Vorbehaltlich der Regelung in den Ziffern 7.1 und 7.2 haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

9. Ausschluss von der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen (insbesondere Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/ oder zurückgefordert werden.
  3. Außerdem behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, sofern die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Fotos oder der Nutzername bzw. Nickname gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder verabscheuungswürdige, bedrohliche und pornografische Inhalte oder Nacktheit und/oder Gewaltdarstellungen enthalten.

10. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Wettbewerbs 

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Wettbewerbs. 

11. Datenschutzhinweise

  1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die vorgenannten Daten der Teilnehmer für den Zweck des durchzuführenden Wettbewerbs, Rechtsgrundlage hierfür ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f). Eine darüberhinausgehende Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmer darin einwilligen, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 a). Diese kann unter datenschutz@homag.de oder unsere Anschrift jederzeit widerrufen werden. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzhinweis Artikel 13
  2. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen.
  3. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an: HOMAG Group AG, Homagstraße 3-5, D-72296 Schopfloch, E-Mail: info@homag.com, Tel. +49 7443 13 0. Der Widerruf ist zu richten an info@homag.com. (https://www.homag.com/datenschutz)

12. Hinweise und Bedingungen von LinkedIn

  1. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und LinkedIn, durch die Datenschutzregeln von LinkedIn bestimmt:  https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy. Diese gelten ergänzend und treten, soweit sie Regelungen dieser Teilnahmebedingungen betreffen, dahinter zurück.
  2. LinkedIn ist kein Veranstalter dieses Wettbewerbs. Die Teilnehmer können gegenüber LinkedIn keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Wettbewerbs-Applikation oder Teilnahme am Wettbewerb entstehen. LinkedIn wird durch den Wettbewerb weder verpflichtet noch berechtigt.
  3. Die Teilnehmer erkennen an, dass sowohl die Wettbewerbs-Applikation als auch der Wettbewerb in keiner Weise von LinkedIn gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu LinkedIn steht.
  4. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung der Wettbewerbs-Applikation oder beim Wettbewerb durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht LinkedIn bereitgestellt.
  5. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Wettbewerbs sind an den Veranstalter und nicht an LinkedIn zu richten.

13. Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt