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Ad-hoc-Mitteilung

Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

Homag Group AG  / Schlagwort(e): Vertrag

15.01.2015 11:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

HOMAG Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

Schopfloch, 15. Januar 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen zuzustimmen.

Die Hauptversammlung der HOMAG Group AG wird über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der auf den 5. März 2015 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen.

Der im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehene Betrag des Ausgleichs nach § 304 AktG beträgt brutto EUR 1,27 (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,09) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr, der Betrag der Abfindung nach § 305 AktG beträgt EUR 29,47 je HOMAG-Aktie. Vorgenannte Beträge können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum Bewertungsstichtag am 5. März 2015 noch geringfügige Änderungen erfahren. Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 1,75 % auf 1,25 % zum Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 1,18 (netto EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 31,56 je HOMAG-Aktie steigen.

Disclaimer:
Diese Mitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen und solche in die Zukunft gerichteten Formulierungen wie "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "nimmt an", "prognostiziert", "beabsichtigt", "könnte", "wird", "sollte" oder Formulierungen ähnlicher Art enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf gegenwärtigen Annahmen der Gesellschaft basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht oder nicht wie angenommen eintreten werden. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für die Zukunft sind; die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Finanzlage und der Profitabilität der HOMAG Group sowie der Entwicklung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen können wesentlich von denjenigen abweichen (insbesondere negativer ausfallen), die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Selbst wenn die tatsächlichen Ergebnisse der HOMAG Group, einschließlich der Finanzlage und Profitabilität sowie der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, mit den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung übereinstimmen sollten, kann nicht gewährleistet werden, dass dies auch weiterhin in der Zukunft der Fall sein wird.

15.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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